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1. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter und rechtlich Verantwortlicher der im Rahmen des „Zahnarzt-Helden-Clubs“ angebotenen Dienstleistungen ist die 

Zahnarzt-Helden GmbH
Paulusstraße 3
33602 Bielefeld

Geschäftsführer: Carsten Janetzky, Philip Pieper

Registergericht: Amtsgericht Bielefeld, HRB 42929

USt-IdNr.: DE317249442
E-Mail: info@zahnarzt-helden.de
Telefon: +49 (0) 521 430 699 38

2. Geltungsbereich, Mitglieder, Vertragsgebiet, Begrifflichkeiten

2.1 Diese Nutzungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Zahnarzt-Helden GmbH (nachfolgend „ZH“ genannt) und dem Mitglied im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen des Zahnarzt-Helden-Clubs entstehenden Rechtsverhältnisse.

2.2 Mitglieder bzw. Kunden sind Zahnärzte, Kieferorthopäden, dentale Kliniken und Mitglieder anderer dentaler Heilberufe und/oder Unternehmen für zahnmedizinische Dienstleistungen, die nach technischen Servicedienstleistungen für Dentalgeräte suchen (im Folgenden „Mitglieder“, oder „Kunden“ genannt; „Nutzer“ innerhalb der Vertragsanbahnung). Verbraucher können nicht Mitglieder werden. 

2.3 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Mitte 2020) können Vertragspartner nur Mitglieder gemäß Ziffer 2.2 werden, die ihren ärztlichen oder unternehmerischen Sitz innerhalb eines Postleitzahlengebiets haben, das auf der Zahnarzt-Helden-Club-Internetseite als verfügbares Postleitzahlengebiet ausgewiesen ist. Nutzer aus anderen Postleitzahlengebieten können sich über ein Webformular registrieren und werden darüber unterrichtet, sobald der Zahnarzt-Helden-Club auch in ihrem Postleitzahlengebiet verfügbar ist.  

2.4 Die Mitgliedschaft des Zahnarzt-Helden-Clubs wird mit „Mitgliedschaft“ oder „Abo“ bezeichnet.

3. Vertragsschluss 

3.1 Verträge über den Zahnarzt-Helden-Club und seinen Dienstleistungen schließt ZH ausschließlich mit den Mitgliedern gemäß Ziffer 2.2 und 2.3. 

3.2 Die Darstellung der einzelnen kostenpflichtigen Zahnarzt-Helden-Club Angebote und/oder das Probeabo stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer dar. Für den Abschluss eines Vertrages gibt der Nutzer das rechtlich bindende Angebot am Ende des Prozesses, nachdem er in dem Webformular die erforderlichen Daten eingegeben hat, durch Anklicken der Schaltfläche „Probe-Mitgliedschaft abschließen“ ab. Eine ggf. anschließend von ZH verschickte Eingangsbestätigung zur Überprüfung der E-Mail-Adresse stellt noch keine Annahme des Angebots dar. ZH kann das Angebot des Nutzers innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Angebots durch eine ausdrückliche Erklärung annehmen. Mit Zugang der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) kommt der Vertrag zustande. 

3.3 ZH ist nicht verpflichtet, das Angebot des Nutzers anzunehmen.

3.4 ZH behält sich vor, den Nutzer nach seiner zahnärztlichen Zulassung zu fragen oder selbst entsprechende Prüfungen vorzunehmen, um den Nutzer als Mitglied aufnehmen zu können. ZH wird ebenfalls prüfen, ob der Nutzer bereits Mitglied innerhalb eines kostenlosen Probezeitraum war und den Nutzer dann darauf hinweisen, dass eine erneute Probemitgliedschaft nicht möglich ist.

3.5 Nutzer, die nicht in einem der aus Ziffer 2.3 genannten Postleitzahlengebiete stammen, können sich über die Auswahlseite ebenfalls registrieren. Durch diese Registrierung wird ein Vertragsverhältnis für eine Clubmitgliedschaft, ein Probeabo oder eine kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht begründet. Sie erhalten im Rahmen ihrer Registrierung die Mitteilung darüber, wann der Zahnarzt-Helden-Club in ihrem Postleitzahlengebiet zur Verfügung steht. 

4. Umfang der Dienstleistungen, Mitgliedschaft

4.1 Der Umfang der Dienstleistungen ist abhängig von den auf der Zahnarzt-Helden-Club Seite angezeigten Umfänge des von dem Mitglied gebuchten Abos.

4.2 Die Dienstleistungen im Rahmen des Zahnarzt-Helden-Club können in unterschiedlichen, teils aufpreispflichtigen Paketen angeboten werden. ZH ist berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen, auch in Teilen, jederzeit zu ändern.

4.3 Einzelne optionale Dienstleistungen, die für Zahnarzt-Helden-Club Mitglieder angeboten werden, erfolgen unter den auf der Club-Homepage genannten Bedingungen und zu den dort angegebenen Preisen.  

4.4 Die Mitgliedschaft und/oder die sich hieraus ergebenden Vorteile stehen ausschließlich dem Mitglied zu. Sie dürfen nicht übertragen oder abgetreten werden. Für eine Übertragung der Mitgliedschaft kann das Mitglied ZH kontaktieren. 

4.5 Die einzelnen Leistungen aus der Mitgliedschaft dürfen nicht verkauft, vermietet oder Dritten in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden.

5. Kostenloser Probezeitraum, Kündigung 

5.1. Sofern bei Abschluss des Abos ein kostenloses Probeabo ausgewählt worden ist, beginnt die Mitgliedschaft im Zahnarzt-Helden-Club mit einem kostenlosen Probezeitraum mit der bei Vertragsschluss angegebenen Dauer, in der Regel von 3 Monaten.

5.2 Der kostenlose Probezeitraum soll dem Mitglied die Möglichkeit bieten, die Dienstleistungen des Zahnarzt-Helden-Clubs auszuprobieren. Er hat in dieser Zeit den vollen Zugriff auf die auf der Zahnarzt-Helden-Club Seite angezeigten Umfänge des von ihm gebuchten Abos. 

5.3 Innerhalb des Probezeitraums behält ZH sich vor, zu überprüfen, ob das Mitglied ein berechtigtes Mitglied im Sinne der Ziffern 2.2 und 2.3 des Vertrages ist. ZH ist weiter berechtigt, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, ob die Mitgliedschaft für das jeweilige Mitglied über den Probezeitraum hinaus verlängert werden soll.  

5.4 Innerhalb des Probezeitraums besteht für beide Seiten eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum Ende des Probezeitraums. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

5.5 Nach Kündigung im Probezeitraum wird die Mitgliedschaft beendet und nicht in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft überführt.

5.6 Kündigt ein Mitglied innerhalb des Probezeitraums, kann dieser nicht erneut eine Probemitgliedschaft begründen. Das gilt auch für in Praxisgemeinschaft verbundene Personen und/oder verbundene Unternehmen. 

6. Kostenpflichtiger Teil der Mitgliedschaft, Dauer und Kündigung

6.1 Wird der Probezeitraum nicht gekündigt oder nicht aus anderen Gründen beendet, werden nach Ablauf der bei Vertragsschluss angegebenen Dauer – in der Regel nach 3 Monaten – die zu dem jeweiligen Paket und bei Vertragsschluss ersichtlichen Gebühren monatlich zu Beginn eines jeden Monats sofort fällig. 

6.2 Sofern direkt ohne Probezeitraum eine kostenpflichtige Mitgliedschaft entstanden ist, werden die zu dem jeweiligen Paket und bei Vertragsschluss ersichtlichen Gebühren monatlich zu Beginn eines jeden Monats sofort fällig.

6.3 Die Zahlungsmöglichkeiten für die monatlichen Gebühren können, sofern verfügbar, auf der Webseite im Zahnarzt-Helden-Club-Bereich ausgewählt werden oder werden nach Kontaktaufnahme mit ZH vereinbart. Der Kunde erhält eine Rechnung für jeden Monat.

6.4 Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 

9 Monate nach Ablauf des Probezeitraums 

oder

12 Monate, wenn ein Probezeitraum nicht Gegenstand des Vertrages war. 

Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf der 12 Monate in Textform gekündigt worden ist.

7. Geld-zurück-Garantie 

7.1 ZH räumt den Mitgliedern das Recht auf eine Geld-zurück-Garantie ein. Diese Geld-zurück-Garantie kann das Mitglied in Anspruch nehmen sollte bei dem Mitglied nicht innerhalb der ersten zwölf Kalendermonate nach Abschluss der Mitgliedschaft im ZH-Club die Kosten für den technischen Service um 20% gesunken sein gegenüber dem Vorjahr.

7.2 Mit dem Abschluss der Mitgliedschaft ist der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung durch ZH gem. Ziffer  3.2 gemeint.

7.3 Das Vorjahr sind dabei die 12 Kalendermonate vor Abschluss der Mitgliedschaft.

7.4 Die Kosten für den technischen Service umfassen alle Rechnungen für technische Leistungen an einem Dentalgerät in der Zahnarztpraxis des Mitglieds. Dabei sind insbesondere Wartungen und weitere technische Einsätze eingeschlossen (Anfahrt, Stundensätze, Ersatzteile). Rechnungen für Montagen von Neugeräten werden hier nicht berücksichtigt.

7.5 Zur Anmeldung des Anspruchs auf Geld-zurück-Garantie muss das Mitglied nach Ablauf der ersten zwölf Kalendermonate nach Abschluss der Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von 4 Wochen eine entsprechende Meldung an ZH in Textform versenden. 

7.6 Nach Eingang dieser Anzeige prüft ZH die Anfrage und gibt dem Mitglied im Anschluss daran Rückmeldung und führt danach die Rückzahlung aus.

7.7 Die Geld-zurück-Garantie umfasst dabei die vom Mitglied gezahlten Monatsbeiträge der ersten 12 Kalendermonate nach Abschluss der Mitgliedschaft.

7.8 Zur Berechnung der Kostenersparnis werden die Kosten des technischen Services durch ZH in den ersten zwölf Monaten nach Abschluss der Mitgliedschaft vom Mitglied mit den entsprechenden Kosten des Vorjahres verglichen. Für den Nachweis der Vorjahreskosten sind ZH entsprechende Nachweise durch das Mitglied vorzulegen.

7.9 Dabei werden die Kosten des technischen Services nur für die Geräte berücksichtigt, an denen ZH in den ersten 12 Monaten nach Abschluss der Mitgliedschaft dauerhaft und ohne Unterbrechungen durch andere Dienstleister den technischen Service geleistet hat.

7.10 Für alle technischen Serviceleistung die nicht jährlich erfolgen (bspw. Wartungen, Validierungen, Konstanzprüfungen) werden als Referenzgröße anstatt der Vorjahreskosten die Kosten der letzten vergleichbaren Servicleistungen herangezogen.

7.11 Von der Betrachtung ausgeschlossen sind Geräte, die nicht mehr in der Herstellergarantie abgebildet sind. Ein entsprechender Nachweis ist hier erforderlich und ZH vorzulegen.

7.12 Eine Kostenersparnis ist durch ZH nur zu garantieren wenn das Mitglied vor jedem Service-Einsatz die Servicehotline oder den Service-Chat auf der Club-Seite nutzt. Bei Nichtnutzung der Servicehotline oder des Service-Chats verfällt der Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie des Mitglieds.

7.13 Sollten die vorgelegten Nachweise nach Erachten von Zahnarzt Helden nicht ausreichend sein, um eine entsprechende Ersparnis nachzuweisen, behält sich Zahnarzt-Helden das Recht vor, weitere Nachweise einzufordern oder die Verwehrung der Geld-zurück-Garantie auszusprechen.

8. Unmöglichkeitsregelung

Wird die Durchführung der Serviceleistungen durch höhere Gewalt, Arbeitskampf oder andere Umstände verhindert bzw. verzögert, die von ZH nicht zu vertreten sind, kann ZH die Erbringung der Leistung angemessen verschieben. ZH wird das Mitglied unverzüglich ab Kenntnis derartiger Umstände informieren. 

9. Datenschutz

9.1 Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Hierbei gilt die Datenschutzerklärung der ZH einsehbar im Internet unter: https://zahnarzt-helden.de/informationen/datenschutz.

9.2 Sollte es sich bei der Durchführung der Serviceleistungen um eine Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO handeln oder diese ein Teil der Serviceleistungen sein, werden die Parteien einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag schließen. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, ZH darauf hinzuweisen, wenn bei Durchführung der Serviceleistungen eine Verarbeitung von Daten im Auftrag naheliegt. 

10. Haftung

10.1 ZH haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

10.2 ZH haftet im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur beschränkt auf den vertragstypischen Schaden.  Im Übrigen wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.3 Die Haftungsbeschränkungen der Ziff. 10.1 und 10.2 gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sie gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ZH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ZH beruhen.

10.4 Die vorgenannten Regelungen gelten auch entsprechend für direkte Ansprüche des Kunden gegenüber gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von ZH.

11. Änderung der Nutzungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1 ZH ist berechtigt, diese Nutzungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Umfänge der Mitgliedschaft/des Abos/der Pakete und/oder Teile davon und/oder die Preise zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Eine Änderung kann etwa dann erfolgen, um die Dienstleistungen des Zahnarzt-Helden-Clubs weiterzuentwickeln oder ihn an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.

11.2 Sofern wesentliche Änderungen vorgenommen werden, setzt ZH das Mitglied hierüber in Textform und in angemessener Frist in Kenntnis. 

11.3 Für den Fall, dass einer aufgeführten Änderung sich im Nachhinein als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund rechtlich nicht möglich erweist, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Änderungen oder Bedingungen nicht berührt.

12. Schlussbestimmungen 

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld. 

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Servicebestimmungen oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte dieser eine Regelungslücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer die Lücke ausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen am nächsten kommt.